Q2 Kontrollen

werden bei Neuanmeldung einer Fläche oder bei einem abgelaufenen Vertrag durchgeführt.

Damit diese Kontrolle durchgeführt werden kann, ist es bei den Wiesen notwendig, dass die gesamte für die Kontrolle angemeldete Fläche noch nicht geschnitten ist. Geschnittene Flächen (Frühschnitt) werden wir nicht kontrollieren.

Ebenfalls sind bereits bestossene Weiden schwer zu kontrollieren.

Wir bitten Sie für die angemeldeten Flächen einen Plan in agriGis auszudrucken und für die Kontrolle bereit zu halten.
Ohne diesen agriGis Plan kann die Kontrolle nicht durchgeführt werden.

Bitte achten Sie darauf, dass folgende Angaben auf dem Plan vorhanden sind:

1. Massstab 1: max 1'500

2. Kataster Nummer

3. Luftbild

4. Parzellengrenze

5. Für die Kontrolle von Hochstammobstgärten ist es wichtig, dass die Zurechnungsfläche ebenfalls auf dem Plan ist.
Wenn die Zurechnungsfläche nicht zu Ihrem Betrieb gehört, lassen Sie sich bitte schriftlich bestätigen, dass der Bewirtschafter damit einverstanden ist.
Vorlage herunterladen

 

Wenn bei der zum Zeitpunkt der Kontrolle nicht genügend Nistmöglichkeiten vorhanden sind, kann die Bestätigung für die Nachbesserung beim ALN eingereicht werden.

Meldeblatt Nisthilfen herunterladen 

Eine Übersicht über die zu kontrollierenden Flächen finden Sie unter: agriPortal>>Meine Dokumente>> BFF-Liste; wenn der "Bewilligthaken"

fehlt.