Auswahl der Betriebe zur Kontrolle

Verschiedene Kriterien sind ausschlaggebend dafür, ob und wann ein Betrieb zur Kontrolle ausgewählt wird. Die Kontrollkoordinationsstelle des Kt. Zürich (ALN) legt nach den Vorgaben des Bundes fest, welche Betriebe kontrolliert werden müssen und vergiebt die Aufträge an die Kontrollstellen. Die Agrocontrol führt die Aufträge des Kantons und der Labelgeber zusammen, damit diese nach Möglichkeit in einem Kontrollgang pro Jahr durchgeführt werden können.

Das folgende Schema zeigt dies auf.

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