Planbilanz 2022
Budget Nährstoffhaushalt und GMF
Sie haben die Möglichkeit den Nährstoffhaushalt für 2021 mit der Berechnung einer Planbilanz zu budgetieren. Diese gibt Ihnen einen Anhaltspunkt wie viele Nährstoffe Sie zuführen können oder allenfalls abgeben müssen. Wenn Sie diese Planbilanz termingerecht berechnen lassen, können Sie im Verlauf des Jahres Änderungen bei Flächen, Tieren, zu- oder- weggeführten Hofdüngern, dem Rechner mitteilen. So haben Sie den Überblick über ihre Nähstoffreserven.
Die Berechnung einer Planvariante ist freiwillig.

Suisse Bilanz 2020
Nährstoffhaushalt und GMF
Wie letztes Jahr bitten wir Sie die Unterlagen für die Berechnung der definitiven Suisse Bilanz 2020 einzureichen.
Die Nährstoff- und GMF Bilanz muss jährlich berechnet werden.


​​​​​​​Festes Gärgut
ist kein Kompost. P2O5 kann nicht auf das Folgejahr übertragen werden.

​​​​​​​Fruchtfolge
Kunstwiesen die älter als sechs Jahre sind (Hauptnutzungsjahre) gelten als Naturwiesen und werden in der Fruchtfolgevariante 2 «Anzahl Kulturen und Flächenanteile von Kulturen», nicht mehr berücksichtigt. Eine Verlängerung durch Neuansaat ist nicht möglich. (KIP- Richtlinien, Seiten 8.- 12.)

Berücksichtigung von nährstoffreduziertem Futter (NPr) in der Suisse-Bilanz
Zusatzmodul 6: Lineare Korrektur nach Futtergehalten (LK)
Zusatzmodul 7: Import/Export-Bilanz (I/E-Bilanz)

Betriebe welche mit dem Kanton Zürich eine Vereinbarung über den Einsatz von NPr Futter haben, erbringen den Nachweis mit einer Nährstoffbilanzierung gemäss der Import/Export -Bilanz oder mit der Linearen Korrekur nach den Futtergehalten. Mit diesen Methoden wird der effiziente Einsatz von Nährstoffen berücksichtigt.

Wir informieren Sie hiermit, dass für NPr Futter die Refenzperiode 2021 im Kanton Zürich vom 01.09.2020 bis 31.08.2021 festgelegt ist. 
Wir bitten die angemeldeten Betriebe, nach dem Abschluss die vollständige Berechnung bis spätestens 20.09.2021, an Agrocontrol zu senden.