Definitive Suisse Bilanz 2025

Nährstoffhaushalt und GMF

Die Suisse Bilanz muss jährlich berechnet werden.

Mit dem Einreichen der vollständigen Unterlagen kann der Aufwand bei der ÖLN-Kontrolle in einem angemessenen Rahmen gehalten werden.
 

Bitte beachten Sie folgende Punkte:
 

  • Flüssige Hof-und Recyclingdünger müssen grundsätzlich mit emissionsmindernder Ausbringungstechnik ausgebracht werden. Weil das BLW beim Einsatz dieser Technik einen höheren Wirkungsgrad festgestellt hat, muss die Suisse Bilanz mit einem "Effizienz-Abzug" berechnet werden. 
    Dafür kann zwischen zwei Varianten gewählt werden:
    1)  «Pauschaldeklaration»
    Werden alle schleppschlauchpflichtigen Flächen mindestens zweimal pro Jahr begüllt, beträgt der Abzug 6 kg Nverf/ ha.
    Die schleppschlauchpflichtige Fläche wird ausgewiesen auf: agriPortal>> Meine Dokumente>> Betriebsdaten Nährstoffbilanz
    2)  «Flächenbezogener Abzug» 
    Werden nicht alle schleppschlauchpflichtigen Flächen mindestens zweimal pro Jahr begüllt, wird der Abzug mit Ihren Angaben berechnet.
    Dabei wird unterschieden, wie viel Fläche einmal- und wie viel Fläche mindestens zweimal begüllt wird. 
    Diese Angaben werden auf der Kontrolle 2026 gemäss den Aufzeichnungen 2025 überprüft.

    Beachten Sie dafür die Eingabefelder im Erhebungsblatt auf Seite 3 Dünger.
    Mehr Informationen zu diesem Thema erhalten Sie auf: www.strickhof.ch/publikationen/einfluss-des-schleppschlauches-auf-die-naehrstoffbilanz/
     

  • Pferde-, Schaf-, Ziegen-, Wasserbüffel- und Rindviehhalter können ihre Unterlagen erst ab 01.01.26 vollständig einsenden. (Zusammenzug GVE 01.01.25 - 31.12.25). 
    Wir haben eine kurze Anleitung zum Erstellen des GVE-Zusammenzugs auf unsere Homepage gestellt. Wir benötigen nur die erste Seite.
    Wenn Sie das Dokument nicht ausdrucken können, melden Sie sich bitte frühzeitig bei info@agatehelpdesk.ch  oder Tel. 0848 222 400, damit sie Ihnen rechtzeitig einen Zusammenzug ihrer Tiere zustellen können.
     
  • HODUFLU:
    - Es werden nur Wegfuhren für die Berechnung berücksichtigt, welche in HODUFLU erfasst und bestätigt worden sind
    - Wenn keine Standardwerte für Hofdüngerlieferungen eingetragen sind, muss eine Berechnung beigelegt werden
     
  • Die Berechnung der def. Bilanz ist für Betriebe, welche Agrocontrol als Kontrollstelle haben, nicht kostenpflichtig. Sie ist Teil unserer Kontrollarbeit.
    Die Nährstoff- und GMF Bilanzen werden von unseren Kontrolleuren im Winter gerechnet und soweit möglich überprüft. Bei der ÖLN Kontrolle werden nur noch die Punkte kontrolliert, welche im Büro nicht überprüfbar sind. Wir bitten Sie auf das Einsenden von selbst gerechneten Bilanzen zu verzichten, so können wir unsere Aktenablage entlasten.
     

  • Wenn Sie die Dokumente mit dem Handy ausdrucken, bitten wir Sie darauf zu achten, dass das Format für die Weiterverarbeitung brauchbar ist.

 

Einsenden bis 12. Januar 2026

an:

Agrocontrol des ZBV

Eschikon 5

8315 Lindau

 

Erhebungsblatt definitive Nährstoffbilanz 2025 PDF

 

Erhebungsblatt definitive Nährstoffbilanz 2025 Excel

 

Zusatzblatt Gemüse Excel

 

Anleitung TVD Zusammenzug

 

HODUFLU Anleitung