Definitive Suisse Bilanz 2024

Nährstoffhaushalt und GMF

Die Suisse Bilanz muss jährlich berechnet werden.

Mit dem Einreichen der vollständigen Unterlagen kann der Aufwand bei der ÖLN-Kontrolle in einem angemessenen Rahmen gehalten werden.
 

Bitte beachten Sie folgende Punkte:
 

  • Seit 2024 müssen flüssige Hof-und Recyclingdünger grundsätzlich mit emissionsmindernder Ausbringungstechnik ausgebracht werden. Weil das BLW beim Einsatz dieser Technik einen höheren Wirkungsgrad festgestellt hat, muss die Suisse Bilanz mit einem "Effizienz-Abzug" berechnet werden. 
    Dafür kann zwischen zwei Varianten gewählt werden:
    1)  «Pauschaldeklaration»
    Werden alle schleppschlauchpflichtigen Flächen mindestens zweimal pro Jahr begüllt, beträgt der Abzug 6 kg Nverf/ ha.
    Die schleppschlauchpflichtige Fläche wird ausgewiesen auf: agriPortal>> Meine Dokumente>> Betriebsdaten Nährstoffbilanz
    2)  «Flächenbezogener Abzug» 
    Werden nicht alle schleppschlauchpflichtigen Flächen mindestens zweimal pro Jahr begüllt, wird der Abzug mit Ihren Angaben berechnet.
    Dabei wird unterschieden, wie viel Fläche einmal- und wie viel Fläche mindestens zweimal begüllt wird. 
    Diese Angaben werden auf der Kontrolle 2025 gemäss den Aufzeichnungen 2024 überprüft.

    Beachten Sie dafür die Eingabefelder im Erhebungsblatt auf Seite 3 Dünger.
    Mehr Informationen zu diesem Thema erhalten Sie auf: www.strickhof.ch/publikationen/einfluss-des-schleppschlauches-auf-die-naehrstoffbilanz/
     

  • Seit 2024 ist der Toleranzbereich von + 10 Prozent in der Suisse-Bilanz beim Stickstoff und beim Phosphor abgeschafft.
     
  • Pferde-, Schaf-, Ziegen-, Wasserbüffel- und Rindviehhalter können ihre Unterlagen erst ab 01.01.25 vollständig einsenden. (Zusammenzug GVE 01.01.24 - 31.12.24). 
    Wir haben eine kurze Anleitung zum Erstellen des GVE-Zusammenzugs auf unsere Homepage gestellt. Wir benötigen nur die erste Seite.
    Wenn Sie das Dokument nicht ausdrucken können, melden Sie sich bitte frühzeitig bei info@agatehelpdesk.ch  oder Tel. 0848 222 400, damit sie Ihnen rechtzeitig einen Zusammenzug ihrer Tiere zustellen können.
     
  • HODUFLU:
    - Es werden nur Wegfuhren für die Berechnung berücksichtigt, welche in HODUFLU erfasst und bestätigt worden sind
    - Wenn keine Standardwerte für Hofdüngerlieferungen eingetragen sind, muss eine Berechnung beigelegt werden
     
  • Die Berechnung der def. Bilanz ist für Betriebe, welche Agrocontrol als Kontrollstelle haben, nicht kostenpflichtig. Sie ist Teil unserer Kontrollarbeit.
    Die Nährstoff- und GMF Bilanzen werden von unseren Rechnern der im Winter gerechnet und kontrolliert. Bei der ÖLN Kontrolle werden nur noch die Punkte überprüft, welche im Büro nicht kontrollierbar sind. Wir bitten Sie auf das Einsenden von selbst gerechneten Bilanzen zu verzichten, so können wir unsere Aktenablage entlasten.
     

  • Wenn Sie die Dokumente mit dem Handy ausdrucken, bitten wir Sie darauf zu achten, dass das Format für die Weiterverarbeitung brauchbar ist.

 

Einsenden bis 10. Januar 2025

an:

Agrocontrol des ZBV

Eschikon 5

8315 Lindau

 

Erhebungsblatt definitive Suisse Bilanz 2024 Excel

 

Erhebungsblatt definitive Suisse Bilanz 2024 PDF

 

Gemüse Zusatzblatt Excel

 

Anleitung GVE-NST-Rechner

 

Anleitung HODUFLU