Berücksichtigung von nährstoffreduziertem Futter (NPr)
in der Suisse Bilanz
Zusatzmodul 6: Lineare Korrektur nach Futtergehalten (LK)
Zusatzmodul 7: Import/Export-Bilanz (I/E-Bilanz)
Betriebe welche mit dem Kanton Zürich eine Vereinbarung über den Einsatz von NPr Futter haben, erbringen den Nachweis mit einer Nährstoffbilanzierung gemäss der Import/Export -Bilanz oder mit der Linearen Korrekur nach den Futtergehalten. Mit diesen Methoden wird der effiziente Einsatz von Nährstoffen berücksichtigt.
Die Berechnungsperiode für die durchschnittlichen Futtergehalte oder die Import/Export-Bilanz umfasst mindestens die zehn vorangegangenen Monate. Die Berechnung muss zwischen dem 1. April und dem 31. August des Beitragsjahres abgeschlossen werden (Anhang 1 Ziffer 2.1.12 DZV). Die Berechnung muss ohne Unterbruch an der Vorjahresperiode anschliessen.
Wir bitten Sie die vollständige Berechnung inkl. Plausibilisierung bis 30.09.2024 an Agrocontrol zu senden.
Bitte beachten Sie auch folgende Punkte:
Die Grundgebühr für die Anmeldung und Standardprüfung beträgt Fr. 60.- pro Jahr
Bei der Abgabe von Hofdünger müssen NPr Betriebe die betriebsspezifischen Gehalte ihrer Produkte bei den Lieferungen eintragen. Eine Berechnung dazu muss in HODUFLU hinterlegt werden
Falls Sie auf die Berechnung von NPr Futter verzichten wollen, können Sie sich beim ALN abmelden, mit Angabe von Betriebsnummer und Adressdaten
Fruchtfolge
Kunstwiesen die älter als sechs Jahre sind (Hauptnutzungsjahre), gelten als Naturwiesen und werden in der Fruchtfolgevariante 2 «Anzahl Kulturen und Flächenanteile von Kulturen», nicht mehr berücksichtigt. Eine Verlängerung durch Neuansaat ist nicht möglich.