Definitive Suisse Bilanz 2018,
Nährstoffhaushalt und GMF
Wie letztes Jahr bitten wir Sie die Unterlagen für die Berechnung der definitiven Nährstoffbilanz 2018 einzureichen. Für diese Berechnung sind die Daten des Kalenderjahres 2018 massgebend. Die Nährstoffbilanz muss jährlich berechnet werden. Wir bitten Sie die Checkliste, welche Sie auf der ersten Seite im Erhebungsformular finden, genau zu studieren und die nötigen Dokumente zusammen mit dem Erhebungsblatt einzureichen.
Mit dem vollständigen Einreichen der Unterlagen können wir den Aufwand bei der ÖLN- Kontrolle in einem angemessenen Rahmen halten.
Bitte beachten Sie folgende Punkte:
  • Die Checkliste, das Erhebungsblatt, weitere Unterlagen und Links finden Sie auf unserer Homepage
  • Pferde- und Rindviehhalter können ihre Unterlagen erst ab 01.01.19 vollständig einsenden (Zusammenzug GVE 01.01.18 - 31.12.18)
  • Wir haben eine kurze Anleitung zum Erstellen des GVE- Zusammenzugs auf unsere Homepage gestellt. Wir benötigen nur die erste Seite!
  • HODUFLU:
    Es werden nur Lieferungen für die Berechnung berücksichtigt welche in HODUFLU erfasst und bestätigt worden sind. Achten Sie bitte darauf, dass zum Zeitpunkt der Einsendung der Unterlagen alle Lieferungen in HODUFLU erfasst und
    bestätigt sind.
    - Wenn keine Standardwerte für Hofdüngerlieferungen eingetragen sind, muss eine Berechnung beigelegt werden
  • Die Berechnung der def. Bilanz ist nicht kostenpflichtig, sie ist ein Teil unserer Kontrollarbeit.
  • Die Nährstoff- und GMF Bilanzen werden von unseren Rechnern der Agrocontrol im Winter gerechnet und kontrolliert. Bei der ÖLN Kontrolle werden nur noch die Punkte überprüft, welche im Büro nicht kontrollierbar sind.
    Wenn Sie eine selbst gerechnete Bilanz geltend machen möchten, haben Sie die Möglichkeit, diese als Beilage zum Erhebungsblatt und den anderen Unterlagen bis an den entsprechenden Terminen die auf dem Erhebungsblatt aufgeführt sind einzureichen.
  • Wenn Sie die Landwirtschaft aufgeben, melden Sie dies bitte dem Amt für Landschaft und Natur (ALN) und den Labelgebern, sonst läuft der Vertrag weiter und Sie erhalten am Ende des Jahres eine Rechnung für die Gebühren.
Falls Sie Fragen haben, können Sie sich an die Agrocontrol wenden, wir helfen Ihnen gerne weiter.

Wenn Sie als Pferde- oder Rindviehhalter dieses Dokument nicht ausdrucken können, melden Sie sich bitte frühzeitig beim 
Hepldesk Agate, damit diese Ihnen rechtzeitig einen Zusammenzug ihrer Tiere zustellen können: Tel. 0848222400, info@agatehelpdesk.ch
image-7764447-GVE_Zusammenzug.png
Falls Sie die Excel Datei nicht bearbeiten können, empfehlen wir Ihnen dieses PDF auszudrucken und von Hand auszufüllen
Datei

Erhebungblatt def. Suisse Bilanz 2018

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Gemüse Zusatzblatt

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Anleitung GVE Rechner

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Anleitung Hoduflu

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Handhabung der Nährstoffbilanz 2018 im Kanton Zürich

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Einsenden an:
Agrocontrol des ZBV
Eschikon 5
8315 Lindau

Einsendeschluss:
  • Betriebe ohne Rindvieh-, oder Pferdehaltung bis 31.12.2018
  • Betriebe mit Rindvieh-, oder Pferdehaltung bis 11.01.2019
  • Betriebe mit I/E Bilanz oder Lineare Korrektur bis 28.01.2018 (Nur mit Vereinbarung möglich)