Aktuelles
Online-Infoveranstaltung von ALN und ZBV zu den Verordnungsänderungen per 01.01.2023
Am Dienstag, 28. Juni 2022, 20:00 Uhr findet eine Online-Infoveranstaltung (Zoom) von ALN (Amt für Landschaft und Natur) und ZBV (Zürcher Bauernverband) zu den Verordnungsänderungen statt.
Das Verordnungspaket Pa. Iv. 19.475
Zurückgezogene Pflanzenschutzmittel
Pflanzenschutzmittel können auf Anfrage der Bewilligungsinhaberin oder in Folge der Streichung eines Wirkstoffs aus Anhang 1 der Pflanzenschutzmittelverordnung (PSMV, SR 916.161) zurückgezogen werden.
Des Weiteren ist die Geltungsdauer der Bewilligungen von Pflanzenschutzmittel auf zehn Jahre beschränkt, mit der Möglichkeit für die Bewilligungsinhaberin am Ende dieser Periode ein Erneuerungsgesuch zu stellen. PSM für die entweder kein Erneuerungsgesuch eingereicht oder für die das Erneuerungsgesuch abgelehnt wurde, werden nicht verlängert.
Des Weiteren ist die Geltungsdauer der Bewilligungen von Pflanzenschutzmittel auf zehn Jahre beschränkt, mit der Möglichkeit für die Bewilligungsinhaberin am Ende dieser Periode ein Erneuerungsgesuch zu stellen. PSM für die entweder kein Erneuerungsgesuch eingereicht oder für die das Erneuerungsgesuch abgelehnt wurde, werden nicht verlängert.
Maiswurzelbohrer

Bild: Strickhof
Reduktion der Drift und Abschwemmung von Pflanzenschutzmitteln im Acker- und Gemüsebau
Weitere Einschränkungen:
Strickhof
Termine
Das Agrocontrol Jahr im Überblick
- Definitive
Suisse Bilanz 2021
Einsenden der Unterlagen bis 11.01.2022 - Planvariante
Suisse Bilanz 2022
Einsenden Erhebungsblatt bis 15.11.2021
- Betriebe mit NPr Futter
Einsenden der NPr-Unterlagen bis 20.09.2021
(Referenzperioden 2021 01.09.2020-31.08.2021)