Q2 Kontrollen

werden bei Neuanmeldung einer Fläche oder bei einem abgelaufenen Vertrag durchgeführt.

 

Wichtige Hinweise: 

  1. Wiesen dürfen nicht geschnitten sein. Geschnittene Flächen, auch Teilflächen, werden nicht kontrolliert. 

  2. Bestossene Weiden sind schwierig zu kontrollieren. Warten Sie mit der Beweidung bis nach der Kontrolle.  

  3. Es braucht mindestens 10 Hochstammbäume, Nussbäume oder Edelkastanien in einem Obstgarten, damit die Q2 erteilt werden kann. Ist das nicht der Fall, dann melden Sie die Kontrolle frühzeitig ab. Seit 2025 sind Strukturen obligatorisch. Infos dazu finden Sie auf unserer Webseite unter Biodiversitätsbeiträge.

  4. Für die Kontrolle der Hochstammobstgärten muss die Zurechnungsfläche ebenfalls auf dem ausgedruckten Plan sein. Falls die Zurechnungsfläche des Obstgartens nicht auf Ihrem Betrieb liegt, brauchen Sie ein schriftliches Einverständnis des anderen Betriebes. Eine Vorlage dazu finden Sie unten.

 

Pläne ausdrucken: Für die angemeldeten Flächen müssen Pläne ausgedruckt werden. Ohne Plan kann die Kontrolle nicht durchgeführt werden. Gehen Sie dazu bitte folgendermassen vor:

  1. Im GIS-Browser «Landwirtschaftliche Kulturflächen (live)» aufrufen

  2. Oben rechts Parzellennummer und Gemeinde eingeben  

  3. Rechts bei den Werkzeugen «Drucken» anwählen

  4. Bei "Kartentitel" die Betriebsnummer und bei "Kommentar" die BWE-Nummer, Kultur und Anzahl Aren eingeben.

  5. Einen möglichst kleinen Massstab (Z.B. 1:1500) wählen und BFF bzw. Obstgarten (inkl. Zurechnungsfläche) im gelben Rechteck zentrieren

  6. Haken bei "Legende mitdrucken" entfernen

  7. A4, 300 dpi, pdf und je nach Flächenform Hoch- oder Querformat wählen

  8. Plan ausdrucken

 

Wenn bei der zum Zeitpunkt der Kontrolle nicht genügend Nistmöglichkeiten vorhanden sind, kann die Bestätigung für die Nachbesserung beim ALN eingereicht werden.

 

Dokumente zum Herunterladen: