Rindviehmast
Berechnung in der Suisse Bilanz

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Die Berechnung der Rindermast in der Suisse Bilanz erfolgt nach den Vorgaben ab Wegleitung Suisse Bilanz 1.16. Dafür werden bei den Tieren >160 Tagen die Angaben zu Tageszuwachs und Lebendausstallgewicht benötigt. 
Als Kontrollstelle wird uns in derselben Wegleitung  vorgegeben, wie wir diese Angaben in Zukunft kontrolliern müssen. Anhand vom Schlachtalter und dem Schlachtgewicht werden mit Hilfe von Formeln das Lebendausstallgewicht und der Tageszuwachs in der Periode über 160 Tagen bis zur Schlachtung berechnet. Wir haben uns entschieden, dass wir direkt diese Kontrollangaben erfassen, weil wir davon ausgehen dass kein Landwirt seine Tiere vor dem Transport in den Schlachthof auf die Waage stellt und weil die Ermittlung des Tageszuwachs nicht standartisiert ist, denn selbst Agroscope wendet nicht den vorgegeben Zeitraum ab 160 Tagen bis zur Schlachtung an, sondern ab 125 kg LG bis zur Schlachtung.
Auch die Mastleistungsauswertungen der Futtermühlen weichen zum Teil stark von den Vorgaben ab, wir empfehlen deshalb diese Daten nicht zu verwenden.
​​​​​​​Für Fragen zu den Formeln, welche den TZW und das Ausstall-LG berechnen, wenden Sie sich bitte direkt an das BLW.​​​​​​​