​​​​​​​Suisse Bilanz 2023
Def. Nährstoffhaushalt und GMF

Wie letztes Jahr bitten wir Sie die Unterlagen für die Berechnung der definitiven Nährstoffbilanz einzureichen.
Die definitive Nährstoffbilanz muss jährlich berechnet werden.
Wir bitten Sie die Checkliste welche Sie auf der ersten Seite im Erhebungsformular finden, genau zu studieren und die nötigen Dokumente zusammen mit dem Erhebungsblatt einzureichen.
​​​​​​​Wir bitten die Rindvieh- und Pferdehalter dringend darauf zu achten, dass Sie den richtigen Zusammenzug (Bsp.auf Homepage) Ihrer Tiere beilegen.
Die Nährstoff- und GMF Bilanzen werden von unseren Rechnern der Agrocontrol im Winter gerechnet und kontrolliert.
Bei der ÖLN Kontrolle werden nur noch die Punkte überprüft, welche im Büro nicht kontrollierbar sind.
Wir bitten Sie auf das Einsenden von selbst gerechneten Bilanzen zu verzichten, so können wir unsere Aktenablage entlasten.
Mit dem vollständigen Einreichen der Unterlagen können wir den Aufwand bei der ÖLN- Kontrolle in einem angemessenen Rahmen halten.


Berücksichtigung von nährstoffreduziertem Futter (NPr)
​​​​​​​in der Suisse Bilanz

Zusatzmodul 6: Lineare Korrektur nach Futtergehalten (LK)
Zusatzmodul 7: Import/Export-Bilanz (I/E-Bilanz)

Betriebe welche mit dem Kanton Zürich eine Vereinbarung über den Einsatz von NPr Futter haben, erbringen den Nachweis mit einer Nährstoffbilanzierung gemäss der Import/Export -Bilanz oder mit der Linearen Korrekur nach den Futtergehalten. Mit diesen Methoden wird der effiziente Einsatz von Nährstoffen berücksichtigt.

Die Berechnungsperiode für die durchschnittlichen Futtergehalte oder die Import/Export-Bilanz umfasst mindestens die zehn vorangegangenen Monate. Die Berechnung muss zwischen dem 1. April und dem 31. August des Beitragsjahres abgeschlossen werden (Anhang 1 Ziffer 2.1.12 DZV). Die Berechnung muss ohne Unterbruch an der Vorjahresperiode anschliessen. 
Wir bitten Sie die vollständige Berechnung inkl. Plausibilisierung bis 30.09.2023 an Agrocontrol zu senden.  
Bitte beachten Sie auch folgende Punkte:  
  • Die Grundgebühr für die Anmeldung und Standardprüfung beträgt Fr. 60.- pro Jahr  
  • Bei der Abgabe von Hofdünger müssen NPr Betriebe die betriebsspezifischen Gehalte ihrer Produkte bei den Lieferungen eintragen. Eine Berechnung dazu muss in HODUFLU hinterlegt werden  
  • Falls Sie auf die Berechnung von NPr Futter verzichten wollen, können Sie sich beim ALN abmelden, mit Angabe von Betriebsnummer und Adressdaten


Rindviehmast
Berechnung in der Suisse Bilanz
Seit der Wegleitung Suisse Bilanz 1.16 wird die Rindviehmast bei der Alterskategorie über 160 Tagen bis zur Schlachtung, neu berechnet.

Fruchtfolge
Kunstwiesen die älter als sechs Jahre sind (Hauptnutzungsjahre) gelten als Naturwiesen und werden in der Fruchtfolgevariante 2 «Anzahl Kulturen und Flächenanteile von Kulturen», nicht mehr berücksichtigt. Eine Verlängerung durch Neuansaat ist nicht möglich. (KIP- Richtlinien, Seiten 8.- 12.)